Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren kurz AGB genannt) regeln die Beziehungen zwischen der EXCEDO TRAVEL GmbH mit Sitz und Geschäftsadresse: Wohnkomplex Mladost 1, Block 35, App. 31, BG-1784 Sofia, eingetragen in das bulgarische Handelsregister unter dem EIC 203315188, Inhaber der Lizenz Nr. PK-01-7400 für Reiseveranstalter und der Berufsversicherungspolice „Haftung des Reiseveranstalters“ Nr. 13052410000493/30.05.2024 bei der Versicherungsaktiengesellschaft „LEV INS“ AD, vertreten durch Manuela Dimitrova – Geschäftsführerin (im weiteren kurz Excedo genannt) und dem Kunden von Reise- und/oder Sportprodukten oder -leistungen, die von Excedo angeboten bzw. erbracht werden (im weiteren das Produkt genannt). Der Kunde kann unmittelbar und/oder mittelbarbar über einen Excedo-Handelsvertreter mit der EXCEDO TRAVEL EGmbH in Kontakt treten, wobei als Reiseveranstalter für alle Produkte die EXCEDO TRAVEL EGmbH zu betrachten ist.
Bitte lesen Sie die nachstehenden AGB aufmerksam und sorgfältig durch, denn durch die Buchung eines Excedo-Produkts und/oder die Anmeldung zu einer Exkursion/Tagesreise oder einer Excedo-Dienstleistung bestätigen Sie, dass a) Sie die vorliegenden AGB gelesen und verstanden haben, b) Sie ihnen ausdrücklich zustimmen und weiterhin, dass diese AGB für Sie verbindlich sind. Wenn Sie ein Produkt für mehr als einen Teilnehmer gebucht haben, wird angenommen, dass Sie den genannten AGB im Namen aller Teilnehmer (einschl. auch nicht volljähriger bzw. behinderter Personen) zugestimmt haben. Gleiches gilt auch für Reisen und/oder Teilnahmen an einem Excedo-Produkt – auch hierbei gilt die ausdrückliche Bestätigung für die Zustimmung der vorliegenden AGB. Der Kunde, der eine Buchung in eigenem oder fremdem Namen bestätigt hat, gilt als diesbezüglicher Ansprechpartner.
Art. 1 Excedo verpflichtet sich, dem Kunden auf Grund der vorliegenden AGB Qualitätsprodukte anzubieten in Übereinstimmung mit der diesbezüglichen Beschreibung und Spezifikation auf der Internetseite oder in Facebook sowie auf den sonstigen Werbeträgern, sowie auch gemäß individuellen Vereinbarungen und der Auswahl von kundenspezifischen Produkten.
Art. 2 Die Excedo-Produkte umfassen für die Kunden Leistungen, die auf der Internetseite oder in Facebook und auf allen sonstigen Werbeträgern des Reiseveranstalters angeführt sind. Inbegriffen sind auch Leistungen wie:
Art. 3Aktivitäten, Beförderung, Verpflegung, Sonderausstattung und -ausrüstung, weitere Leistungen bzw. sonstige Komponenten, die nicht ausdrücklich in der Beschreibung oder in dem Programm des Produkts enthalten ist, gelten als nicht in das Produkt inbegriffen.
Art. 4 Der Kunde wählt das Produkt und das entsprechende Preispaket, inkl. der zusätzlichen Optionen, die auf der Internetseite, in Facebook und/oder in den sonstigen Werbe- bzw. Marketingträgern von Excedo angeführt sind.
Art. 5. (1) Vor dem Abschluss des Buchungsvertrages stellt der Kunde Excedo die gesamte Information zur Identifikation der Person/Personen, welche das Produkt bucht/en, sowie jede weitere Information, die Excedo notwendigerweise anfordert, zur Verfügung. Buchungsberechtigt ist der Kunde, insofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er überlässt Excedo die vollständige und präzise Information, damit eine Buchungsbestätigung stattfinden kann. Ein Kunde, der ein Produkt für mehr als eine Person bucht, vertritt diese und haftet gegenüber Excedo zu folgenden Punkten: a) es liegt die Zustimmung aller anderen Teilnehmer für eine Buchungstätigung in ihrem Namen vor sowie alle notwendige und verwertbare Information über die anderen Teilnehmer (Kunden) ist verfügbar; b) die Information über die weiteren Teilnehmer ist vollständig und stimmig; c) der Kunde bestätigt, dass die genannte Information über die anderen Teilnehmer zwecks endgültiger Buchung entsprechend an Excedo weiterzugeben wird; d) der Kunde wird alle weiteren Teilnehmer ordnungsgemäß über Inhalt und Anwendung der vorliegenden AGB informieren.
(2) Sobald der Kunde die genannte Information übermittelt hat, kann eine Anzahlung oder die Zahlung des vollen Betrags für das Produkt gefordert werden. Insofern nicht anderes vereinbart, haben alle Zahlungen in den Fristen, die Excedo in den AGB genannt hat (vgl. Anlage 1), zu erfolgen. Wenn die Zahlung nicht in der genannten Frist eingegangen ist, ist der Buchungsvertrag als nicht verbindlich.
(3) Wenn vor der fälligen Reisepreiszahlung der Kunde die erforderliche Information gem. Pkt. 1 nicht überlassen hat, können Informationsverzugsgebühren anfallen.
Art. 6 (1) Bei allen Buchungen für minderjährige Personen (die bei Reiseantritt das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben) bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung von Excedo. Jeweils für zwei minderjährige Personen, für die ein Excedo-Produkt gebucht wurde, muss die Begleitung von mindestens einem Erwachsenen gewährleistet sein.
(2) Wenn das anwendbare Recht bei minderjährigen Personen die Zustimmung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vormunds für deren Teilnahme an dem Excedo-Produkt erfordert, ist der Erwachsene allein und eigenverantwortlich für die Besorgung aller diesbezüglichen Unterlagen zuständig.
Art. 7 (1) Nach Vorlage der o. g. Information und Eingang der entsprechenden Anzahlungen bei Excedo und/oder wenn der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung durch Excedo erhalten hat, gilt die Buchung als bestätigt und die vorliegenden AGB treten in Kraft.
(2) Die Bestätigung kann auch per E-Mail oder in einer anderen Form der schriftlichen Kommunikation erfolgen.
(3) Vor der Erbringung der Produktleistungen kann der Kunde verpflichtet werden, das Original des Buchungsvertrags samt dazugehöriger Anlagen zu unterschreiben. Solche Anlagen können sein: ärztliche Attests, Versicherungen, Haftungsbefreiung und Rücktritt von Rechten sowie jedwede sonstige Dokumente.
Art. 8 (1) Der Kunde und Excedo stimmen darin überein, dass der Buchungsvertrag und alle Erklärungen, die Haftungsbefreiung oder der Rücktritt von Rechten sowie jedwede alle weiteren eventuell erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Weg unterschrieben und ausgetauscht werden können.
(2) In dem o. g. Fall wird der Buchungsvertrag vollinhaltlich auf der Datenbank von Excedo gespeichert werden.
Art. 9 (1) Die Produktpreise sind der Internetseite, Facebook sowie den Werbeträgern und Marketingprodukten von Excedo zu entnehmen und sind vom Datum ihrer Visualisierung auf der Internetseite, in Facebook und in den Werbe- sowie Marketingträgern gültig sowie für Excedo bindend.
(2) Die Zahlungsfristen und -anforderungen sind in den AGB präzisiert (vgl. Anlage 1). Wenn für ein Produkt besondere Anzahlungsfristen vorgesehen sind, haben die hier vorgesehenen Zahlungsfristen Vorrang vor den AGB.
(3) Die Kunden sind verpflichtet, auf der Internetseite von Excedo Informationen, Rechnungs- und/oder Buchungsbestätigung sowie Zahlungsmodalitäten für das gebuchte Produkt einzusehen.
(4) Excedo kann die Produktpreise ohne vorherige Ankündigung jederzeit ändern und sind somit unverzüglich rechtsgültig. Für bereits abgeschlossene Buchungsverträge kann Excedo die Preise für die Produkte nur dann ändern, wenn eine Drittpartei den Preis für eine Dienstleistung, die einen wesentlichen Teil des Excedo-Produkts ausmacht, um mindestens 5 % erhöht, wie z. B. für die Sonderausstattung und -ausrüstung, Beförderungsleistung, Unterbringung, Versicherung u. a. Wenn eine Erhöhung des Produktpreises vorliegt, die auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist, ist der Kunde angehalten, diesen Aufpreis zu zahlen – vor oder spätestens bei Reiseantritt.
(5) Der Preis für das Produkt enthält keine zusätzlichen Leistungen, welche der Kunde anmelden kann, wie z. B. eine Zusatzversicherung, schriftliche/mündliche Übersetzungsleistungen, Sicherheitsmaßnahmen (-vorkehrungen), Beförderungs- und Unterbringungsoptimierung, wenn derartige Optionen nicht ausdrücklich produktspezifisch vorgesehen sind.
Art. 10 (1) Der Kunde zahlt den Preis für das Produkt in den von Excedo genannten Fristen (vgl. Anlage 1), außer es wurde etwas anderes vereinbart. Wenn zum Datum der Fälligkeit die Zahlung des ausstehenden Betrages nicht in vollem Umfang eingegangen ist, behält sich Excedo das Recht vor, den Preis für das Produkt zu ändern oder den Buchungsvertrag für das entsprechende Produkt zu kündigen und ist ggf. berechtigt, jede Anzahlung (Kaution), die bei der Buchung getätigt wurde, einzubehalten, oder zumindest eines Teils davon, nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit den in Anlage 1 genannten Bedingungen, und diese als Stornierungsgebühr zu verbuchen.
(2) Die Zahlung erfolgt gemäß den auf der Internetseite von Excedo genannten elektronischen Zahlungsmodalitäten oder durch jede andere zulässige Zahlungsart, wie einer Banküberweisung z. B.
Art. 11 (1) Der Kunde kann den Buchungsvertrag stornieren, indem er Excedo, seine Vertreter und/oder Reisevermittler schriftlich davon in Kenntnis setzt.
(2) Im Fall von Punkt 1 weiter oben werden alle Stornierungsgebühren unter Berücksichtigung des Datums, an dem der Rücktritt von einem gebuchten Produkt bei Excedo eingegangen ist und nach Maßgabe der Bedingungen von Anlage 1 berechnet.
Art. 12 Excedo behält sich das Recht vor, Produkte zu ermäßigten Preisen anzubieten. Der Preisnachlass gilt nur für Neubuchungen. Buchungsverträge, für die ein Zahlungseingang bei Excedo bereits erfolgt ist und/oder die vor dem Angebot für einen Preisnachlass abgeschlossen wurden, werden in keiner Weise durch den Preisnachlass betroffen.
Art. 13. In der Regel sind alle Flugpreise für internationale und/oder Inlands-Flüge in den Produktpreisen nicht inbegriffen, ausgenommen der Fälle, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Auf Ansuchen des Kunden kann Excedo ein Best-Preis-Angebot machen, das für die entsprechenden Reisetermine verfügbar wäre. Derartige Angebote sind jedoch eher informativ und für Excedo oder die entsprechende Fluggesellschaft in keiner Weise verbindlich.
Art. 14 (1) Excedo verpflichtet sich, das gem. AGB angekündigte Produkt dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
(2) Excedo stellt sicher, dass alle Produkte und Dienstleistungen dem anwendbaren bulgarischen Recht entsprechen.
(3) Excedo kann Produkte, Gegenstand der vorliegenden AGB, oder Teile davon auf Subunternehmer, individuelle Auftragnehmer bzw. Dritte übertragen.
(4) Excedo stellt sicher, dass alle unmittelbar beauftragten Reiseleiter für die Gruppen, Gebirgsführer und Reisebegleiter wie Fremdenführer eine entsprechende berufliche Befähigung haben und zertifiziert sind gem. den Regeln und Anforderungen des bulgarischen Rechts und der jeweiligen Berufsstandards, die sich von ähnlichen anderer Rechtssysteme unterscheiden können.
Art. 15. Excedo und seine Mitarbeiter und/oder Vertreter haften im Rahmen des anwendbaren Rechts nicht für die Überlassung von Informationen, Anweisungen und Ratschlägen im Zusammenhang mit den Reisepapieren, Impfungen, Kleidung, Gepäck, Sonderausstattung und -ausrüstung, landesübliche Sitten, Witterungsbedingungen, spezifische Sicherheitsrisiken, körperliche Herausforderungen oder landesübliche Gesetze und Vorschriften. Sie können solche nur nach eigenem Ermessen überlassen. Excedo garantiert nicht für die Vollständigkeit und/oder Genauigkeit und haftet nicht für eventuelle Fehler oder Unterlassungen.
Art. 16 (1) Excedo übernimmt je nach Ermessen eigenverantwortlich die notwendige Organisation für die Produktvorbereitung, wobei sie sich aber nicht allein auf die Reiseroute, Ausrüstung, Beförderung, Sicherheitsmaßnahmen etc. beschränkt.
(2) Excedo kann, insofern erforderlich und empfehlenswert, aus Gründen eines reibungslosen Geschäftsablaufs und zur Gewährleistung der Sicherheit eigenmächtig vernünftige Änderungen das Produkts vornehmen (beschließen).
(3) Änderungen von Produkt-Komponenten nach dem ersten Tag des Produkts können notwendig und empfehlenswert sein auf Grund von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder sonstigen Gründen, welche den Arbeitsprozess von Excedo behindern, Gesundheitsrisiken bergen und/oder die Sicherheit, den Komfort des Kunden betreffen u. ä. Nach eigenem Ermessen und in gutgläubigem Handeln kann Excedo angemessene alternative Optionen anbieten und, wenn angebracht, den Kunden für alle maßgeblichen materiellen Einbußen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen und den real erbrachten solchen gem. Buchungsvertrag entschädigen.
(4) Anweisungen von Excedo-Vertretern – Mitarbeitern, Lehrberechtigten, Fremdenführern u. a. – sind für den Kunden bindend.
(5) Excedo kann den Kunden dazu anhalten, entsprechende Handlungen auszuführen, um die Anforderungen der Organisation, die Sicherheitsvorkehrungen bzw. die Gesetzesvorgaben im Zusammenhang mit der Produktrealisierung zu erfüllen.
Art. 17. (1) Der Kunde ist informiert darüber, dass Erlebnisreisen einen wesentlichen Bestandteil des Produktportfolios von Excedo ausmachen. Dies berücksichtigend, setzen gewisse Produkte eine große Flexibilität voraus. Excedo kann in Treu und Glauben beschließen, Änderungen am Produkt und/oder seinen Bestandteilen vorzunehmen – in Bezug auf Routen, Zeitrahmen und -plan, Ablaufprogramm, Ortschaften und Unterkünfte sowie Beförderungsmöglichkeiten. Diese Änderungen können bei unvorhersehbaren und unerwarteten Umständen, Ereignissen und Bedingungen, über die Excedo keinerlei Kontrolle hat, ohne vorherige Benachrichtigung vorgenommen werden.
(2) Wenn die Änderungen mindestens einen vollen Reisetag ausmachen oder das Wesen des Produkts gänzlich ändern, wird Excedo den Kunden, der dieses Produkt gebucht hat, bei nächstmöglicher Gelegenheit darüber in Kenntnis setzen.
(3) Wenn solche Änderungen 14 Kalendertage und mehr vor Reiseantritt eintreten, kann der Kunde a) die Produktänderungen akzeptieren; b) ein anderes gleichwertiges oder teureres Produkt buchen, insofern vorhanden und verfügbar, wobei die Preisdifferenz vom Kunden zusätzlich zu begleichen ist; c) ein anderes Produkt zu einem niedrigeren Preis buchen, insofern vorhanden und verfügbar, wobei Excedo den Ausgleich der Preisdifferenz übernimmt, oder 4) das Produkt ganz abzusagen und den ganzen Betrag rückerstattet bekommen. Wenn der Kunde Excedo innert 3 (drei) Kalendertagen nach Informierung über die Änderungen keine Mitteilung über seinen Beschluss zukommen lässt, ist davon auszugehen, dass er den Änderungen zustimmt.
Art. 18. (1) Excedo garantiert, dass die Abreise für alle geplanten Produkte gemäß Zeitplan erfolgt (vorbehaltlich angemessener Programmänderungen – vgl. Art. 16 und Art. 17). Diese Garantie gilt nicht für Printwerbung und Marketingträger von Excedo, die eine Produktinformation, genaue Reisetermine und Abreisestunden (Fahrpläne) enthalten, wo Änderungen möglich sind.
(2) Die Abreise für ein bestimmtes Produkt wird bestätigt, sobald die Mindestteilnehmerzahl gem. Produktbeschreibung erreicht ist (d. h. die Mindestbuchungszahl durch Excedo bestätigt wird – vgl. Art. 7 weiter oben).
(3) Die Punkte 1 und 2 sind bei höherer Gewalt nicht anwendbar.
(4) Wenn Excedo ein Produkt vor dem anberaumten Abreisedatum aus Gründen annullieren, die nicht als höhere Gewalt zu definieren sind und nicht durch den Kunden verschuldet wurden, kann letzterer a) auf ein alternatives Excedo-Produkt zurückgreifen, oder b) den vollen Ersatz des für das gestrichene Produkt fordern.
(5) Excedo haftet nicht für zusätzliche Kosten oder nachfolgende Verluste des Kunden, die aus einer stornierten Reservierung entstanden sind, einschließlich, jedoch nicht allein in Bezug auf Flugtickets, Bahn- oder Busfahrkarten sowie andere Kosten und Gebühren.
Art. 19 (1) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob er allen Anforderungen genügt sowie ob er körperlich in der Lage ist, an allen Aktivitäten des gebuchten Produkts teilzunehmen. Vor der Abreise sollte jeder Kunde einen Arzt zurate ziehen, um seinen allgemeinen Gesundheitszustand sowie seine körperliche Kondition dahingehend checken zu lassen, ob er für eine Erlebnisreise geeignet ist. Excedo und/oder seine Vertreter sind für medizinische Beratung nicht zuständig.
(2) Nicht alle Excedo-Produkte eignen sich für jedermann, so dass der Kunde selbst das Risiko samt allen Auswirkungen auf seine körperliche und psychische Tauglichkeit bei unvorhersehbaren Situationen, die sich aus dem Produkt ergeben können, einschätzen sollte. Dies trifft in gleichem Maße auch für eine eventuell notwendig gewordene medizinische Betreuung zu.
(3) Excedo behält sich das Recht vor, einen Kunden, der mitreist bzw. sich am Produkt beteiligt, von allen oder einigen Aktivitäten des Produkts auszuschließen, wenn Excedo, seine Mitarbeiter und/oder Vertreter, in gutem Glauben handelnd, es im Namen von Gesundheit und Sicherheit des Kunden bzw. der Gesundheit und Sicherheit anderer Kunden für notwendig erachten.
Art. 20. (1) Der Kunde ist informiert darüber, dass es sich bei einigen Excedo-Produkten, die er reserviert hat, um Erlebnistourismus (Aktiv-) mit einer größeren Belastung handelt und dies bedeutet ein erhöhtes Gesundheits- und/oder Sicherheitsrisiko für den Kunden. Der Erlebnistourismus birgt Risiken. Hiermit bestätigt der Kunde mit der Produktreservierung ausdrücklich, diesbezüglich informiert und bereit zu sein, diese auf sich zu nehmen.
(2) Der Kunde ist ebenso informiert darüber, dass die Art der persönlichen Gefährdung für jedes Produkt unterschiedlich groß ist und dass diese Risiken besonders dann erheblich sein können, wenn das gebuchte Produkt generell körperliche Anstrengung erfordert, Reisen in entfernte Gegenden und Teilnahme an Aktivitäten vorsieht, die oftmals als extrem einzustufen sind u. a.
Art. 21 Der Kunde, der eine minderjährige Person begleitet, haftet solidarisch und persönlich für Verhalten und Wohlergehen aller minderjährigen Personen, die mit ihm reisen, für die Dauer des jeweiligen Produkts und akzeptiert ausdrücklich die AGB im Namen des Minderjährigen inkl. aller diesbezüglichen Risiken und Haftungsbeschränkungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang in Bezug auf die Aufsicht des ihn begleitenden Minderjährigen, wobei Excedo und seine Mitarbeiter und/oder Vertreter in Bezug auf die Fürsorge und Betreuung, Kontrolle und/oder Aufsicht von jeder Haftung ausgeschlossen sind.
Art. 22 (1) Der Kunde ist einverstanden damit, dass andere Kunden und/oder Excedo- Vertreter Fotos oder Video-Clips machen, bei denen der Kunde in einzelnen Sequenzen ganz oder teilweise in Erscheinung tritt.
(2) Wenn der Kunde vor der Abfahrt bzw. spätestens am ersten Reisetag nicht ausdrücklich seinen Einspruch darüber kundgetan hat, auf Fotos und in Videomaterialien zu erscheinen, wird angenommen, dass er damit einverstanden ist, wenn Fotos und Videomaterialien mit ihm gemacht werden. Der Kunde stimmt weiterhin zu, dass Excedo, seine Mitarbeiter und/oder Vertreter ebenfalls solche Materialien weltweit unentgeltlich, unbefristet und unwiderruflich für diverse Zwecke (inkl. Marketing, Werbung oder Promotion), auf allen Trägern und ohne weitere Auflagen oder Vergütungen an den Kunden vervielfältigen können.
Art. 23 (1) Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für das gewählte Produkt an Excedo entsprechend den vorgegebenen Zahlungsanweisungen zu zahlen.
(2) Der Kunde wird alle Reisetermine, Reisezeiten und Abreiseorte, wie von Excedo angekündigt, einhalten.
(3) Der Kunde ist angewiesen, alle Vorschriften von Excedo, seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern, die Excedo mit der Erfüllung der Produktleistung beauftragt hat, zu befolgen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, im Vorfeld, vor der Abreise, alle zu erfüllen Anforderungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung sowie die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Die durch Excedo abgeschlossenen Versicherungsverträge im Namen des Kunden sind in jedem Produkt zusätzlich ausgewiesen.
(5) Wenn der Buchungsvertrag im Fernabsatz abgeschlossen wurde, kann der Kunde diesen innert 14 Tage nach Unterzeichnung kündigen, indem er den Standard-Vordruck hierfür (Anlage 2 AGB) benutzt oder den Kündigungswunsch anderweitig formuliert.
Art. 24 Der Kunde ist für die Besorgung eines gültigen Reisepasses sowie aller sonst erforderlichen landesspezifischen Reisedokumente für die im Besuchsprogramm des Produkts enthaltenen Regionen, inkl. der erforderlichen Einreisevisa, Genehmigungen, Bescheinigungen etc. eigenverantwortlich zuständig, wobei all diese Unterlagen jederzeit vorrätig sein müssen. Es fällt in die alleinige Zuständigkeit des Kunden, alle notwendigen Unterlagen vor Reisebeginn sicherzustellen und er allein haftet für alle Folgen, die sich aus fehlenden Unterlagen oder eventuellen Unstimmigkeiten ergeben.
Art. 25 (1) Wenn der Kunde, gleich aus welchem Grunde, außerstande ist, an dem gebuchten Produkt teilzunehmen, kann er den Buchungsvertrag und das Produkt gem. AGB annullieren oder die Buchung auf eine andere Person übertragen, insofern Excedo innert 14 Tage vor Reisebeginn über diese Absicht informiert wurde.
(2) Der übertragende Kunde und dessen Nachfolger haften persönlich und solidarisch für die Zahlung des vollen Produktpreises sowie für die Zahlung aller zusätzlich anfallenden Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Buchungsübertragung entstehen können.
(3) Punkt 1 oben kommt nur dann zum Einsatz, wenn die Person, welche ihre Produkt-Teilnahme übertragen hat, allen Anforderungen entspricht und insoweit es solche in Bezug auf des Excedo-Produkt gibt.
(4) Mit der Übertragung wird der Nachfolger unmittelbar mit allen Rechten und Obliegenheiten gem. AGB ausgestattet.
Art. 26Wenn ein Kunde Mängel am Produkt feststellt, sind diese Excedo, seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern bei erster Möglichkeit mitzuteilen, damit Excedo dem Problem/den Problemen angemessen Abhilfe leisten kann.
Art. 27 Excedo haftet nicht für:
Art. 28 (1) Excedo haftet nicht für Beschwerden, die nicht, wie in Art. 26 beschrieben, rechtszeitig an Excedo herangetragen wurden und es so erlauben, entsprechend Abhilfe zu leisten oder zumindest den Versuch für eine Nachbesserung vorzunehmen.
(2) Wenn eine Beanstandung nach Reiseende geltend gemacht wird, hat dies innert 3 (drei) Tagen nach dem letzten Tag des Produkts zu erfolgen.
Art. 29Excedo haftet nicht und es können keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden für Leistungen, die der Kunde nicht in Anspruch genommen bzw. versäumt hat - nicht auf Verschulden von Excedo, seinen Mitarbeitern und/oder Vertretern, - so auch für die Fälle, da es dem Kunden auf eigenes Verschulden hin nicht gestattet war, am Produkt teilzunehmen, aus Gründen wie unangemessenes Benehmen, unrechtmäßige Erfüllung und/oder Verletzung des Buchungsvertrages und der AGB.
Art. 30Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die örtlichen Gesetze und Vorschriften strikt einzuhalten und/oder während der Zeitdauer des gebuchten Produkts ungesetzliche Handlungen unternimmt bzw. gegen Landesgesetze verstößt bzw. wenn Excedo, seine Mitarbeiter und/oder Vertreter in Treu und Glauben handeln und der Meinung sind, dass das Verhalten des Kunden Risiken birgt bzw. bergen könnte und eine Gefährdung darstellen, emotionales Leid oder materiellen Schaden und Irritationen für andere Kunden und Dritte herbeiführen könnte, bleibt es Excedo vorbehalten, die Buchung eines solchen Kunden unverzüglich zu stornieren und/oder dessen Teilnahme an bestimmten Aktivitäten zu beenden, ohne dass sich daraus irgendwelche Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Excedo ergeben würden in Bezug auf die Annullierung und die somit ausgefallenen Unterbringung, Verpflegung, Rückführung etc.
Art. 31Excedo haftet nicht für Information, Organisation, Wahl oder Buchung von zusätzlichen Produkten und/oder Leistungen auf Ansuchen des Kunden und haftet nicht, wenn diese nicht in der Beschreibung oder dem Programm des Produkts enthalten und somit nicht Bestandteil des Excedo-Portfolios sind.
Art. 32 (1) Für die Fälle, da eine Excedo-Haftung besteht, beläuft sich diese bis zu dem Betrag, den der Kunde für die Erfüllung des Produkts und/oder für zu erbringende Leistungen gezahlt hat.
(2) Unter Berufung auf Punkt 1 weiter oben ist es ausgeschlossen, dass der Kunde für einen Mangel zugleich Schadensersatzansprüche stellt an Excedo sowie an den Subunternehmer (Erbringer von Fremdleistungen), unabhängigen Auftragnehmer oder an einen Dritten.
Art. 33Bei Verlust, Tod, Verletzung, Krankheit u. a., die auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind und/oder durch Excedo, seine Mitarbeiter und/oder Vertreter, die unabhängigen Leistungserbringer oder die Leistungserbringer im Rahmen des Buchungsvertrages verschuldet wurden, haftet Excedo, unter Berufung auf die entsprechenden internationalen Abkommen und Gesetze, insoweit anwendbar, nur im Rahmen dieser Abkommen.
Art. 34 Der Kunde haftet eigenverantwortlich für alle Schäden und Verluste, die in der Zeit des gebuchten Produkts und während der Leistungserbringung Excedo entstanden sind. Dazu gehören u. a., aber nicht ausschließlich:
Art. 35 (1) Excedo übermittelt die AGB einem jeden Kunden per E-Mail und/oder veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite.
Art. 36 (1) Die vorliegenden AGB können jederzeit durch Excedo geändert werden mit der Verpflichtung, dass alle Kunden darüber entsprechend informiert werden.
(2) Excedo und der Kunde vereinbaren, dass alle Ergänzungen und Änderungen der vorliegenden AGB für den Kunden bindend sind, wenn Excedo diesen ausdrücklich darüber informiert und er diese innert 14 Tagen nicht zurückgewiesen hat.
(3) Excedo ist einverstanden damit, dass alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Änderung der vorliegenden AGB an die von dem Kunden bei der Buchung genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die E-Mails, die gem. diesem Artikel übermittelt werden, nicht zwangsläufig mit einer elektronischen Unterschrift auszustatten sind, um Gültigkeit zu haben.
(4) Das o. g. Verfahren gilt einzig und allein für Kunden, die z. Z. der Änderung der vorliegenden AGB im Besitz eines abgeschlossenen Buchungsvertrages sind.
Art. 37 (1) Die vorliegenden AGB erlöschen als Teil des Buchungsvertrages:
(2) In den obigen Fällen kann von Excedo die Rückerstattung des Produktpreises gefordert werden, die proportional zu der nicht vertragsmäßigen Leistung, abzüglich der Ausgaben gegenüber Dritten zwecks Leistungserfüllung sowie der im Namen des Kunden abgeschlossen Versicherungen.
Art. 38 (1) Excedo und der Kunde verpflichten sich, die Rechte wie Rechtsinteressen beider Seiten zu wahren. Das gilt in gleichem Maße auch für alle Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Verlauf der Erfüllung des Buchungsvertrages und der vorliegenden AGB bekannt geworden sind.
(2) Während und nach Ablauf der Frist des Buchungsvertrags verpflichten sich der Kunde und Excedo, keinerlei Schriftverkehr oder mündliche Abmachungen öffentlich zu machen. Als Veröffentlichung gilt jede Informationsweitergabe eines Schriftverkehrs an die Presse, an elektronische Medien, an Internet-Foren, an öffentliche oder persönliche Websites.
Art. 39 Wenn Excedo und der Kunde eine Nicht-Übereinstimmung der vorliegenden AGB und einzelner Klauseln im Buchungsvertrag feststellen, haben die Klauseln des konkreten Vertrages Vorrang.
Art. 40 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Art. 41 (1) Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus/oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben und zwischen Excedo und dem Kunden nicht einvernehmlich oder auf dem Verhandlungswege geregelt werden können, werden durch das Schiedsgericht bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer entschieden. Es gelten die Vorschriften des bulgarischen Rechts.
(2) Kunden, die nach gängigem Recht als Verbraucher zu definieren sind, können ihre Ansprüche bei den staatlichen bulgarischen Gerichten geltend machen.
Art. 42 Für alle in dem Buchungsvertrag und den vorliegenden AGB nicht geregelten Fragen sowie solche, die mit der Erfüllung und Deutung verbunden sind, gelten die Vorschriften des Handels- und Zivilrechts der Republik Bulgarien.
Art. 43 Mit Wirkung vom 01. April 2016 sind die vorliegenden AGB für alle Kunden bindend.
Bei der Buchung eines Produkts zahlt der Kunde den vollen Preis für das Produkt nach den Zahlungsmodalitäten für elektronische Zahlungen (e-Pay-Modalitäten), die auf der Excedo-Internetseite ausgewiesen sind, oder per Banküberweisung. Die Zahlung hat innert 3 (drei) Tagen nach der Buchung zu erfolgen, oder innerhalb der Fristen laut Buchungsvertrag.
Rücktritts- (Annullierungs-)Fristen für die Excedo Mehrtages-Reisen und Reisen nach Maß:
Rücktritts-(Annullierungs-)Fristen für die Excedo Tagesprogramme:
Die o.g. Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen gelten für alle Excedo-Produkte, außer es wurden Sonderregelungen zwischen den Parteien getroffen bzw. solche auf der Internetseite von Excedo oder anderweitig veröffentlicht.
(Bitte, füllen und schicken Sie uns dieses Formular, nur bei Wunsch Ihren Buchungsvertrag zu kündigen)
– An ………………..Sofia, ……………… № ………..; EIC ………….., Email: …………………. , Tel.: ……………:
– Ich/wir * informiere Sie hiermit, dass ich/wir * von dem zwischen uns abgeschlossenen Buchungsvertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurücktreten:
– Gebucht am*/bestellt am*
– Kundenname/n
– Kunden Adresse
– Kunden Unterschrift/en (nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird)
– Datum
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* Gegebenenfalls löschen.
Standard instructions for a withdrawal:
I. Right of withdrawal from a distance or off-premises Booking Contract.
II. You have the right to withdraw from this Booking Contract without giving any reasons within 30 days.
III. The withdrawal period is 30 days from the date on which the Booking Contract was concluded.
In order to exercise your right of withdrawal, you need to notify Excedo Travel EOOD also about your decision to withdraw from the Booking Contract through a unequivocal statement (e.g. written letter sent via registered mail, fax or email).
You may use the attached standard withdrawal form, but it is not obligatory. You may also fill out and submit the standard withdrawal form or any other unequivocal statement electronically, via our website (www.excedotravel.com). If you opt for the above, we shall immediately notify you via a durable medium (e.g. by email), confirming receipt of the withdrawal.
In order to meet the deadline for withdrawal, it is enough to send your communication about exercising your right of withdrawal prior to the expiration of said deadline.
IV. Act of withdrawal.
Should you opt to withdraw from this Booking Contract, we shall reimburse all payments we received from you, including costs of delivery (excluding additional expenses associated with your selected way of delivery, differing from the least expensive standard delivery offered by us), without undue delay and in any event, no later than 14 days from the date on which we were notified about your decision to withdraw from this Booking Contract, subject to any cancelation fees that might apply under Enclosure 1 to these GTC. We shall carry out such reimbursement using the same means of payment as you used for the initial transaction, unless you explicitly agree to another method of payment; in any event, such reimbursement shall not result in additional expense for you.
If you have requested the provision of services to begin during the withdrawal period, you shall pay us an amount, proportionate to the services provided up until the moment you informed us that you have opted to exercise your right of withdrawal from this agreement.